Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen und darum ist eine Verrechnung per Krankenschein nicht möglich.
Das Honorar wird persönlich mit der Patientin mittels einer Honorarnote, die Sie bar oder mittels Bankomat einzahlen können, verrechnet.
Zur Kostenrückerstattung schicken Sie die Originalhonorarnote plus Zahlungsbeleg an Ihre zuständige Krankenkasse. Gerne übernehmen wir diesen Schritt für Sie in unserer Ordination.
Die Höhe des rückerstatteten Betrages ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und hängt ebenso von der Art der Behandlung ab.
Ein Rückersatz steht der Versicherten nicht zu, wenn im selben Quartal ein Vertragsarzt desselben Fachgebietes aufgesucht wurde. Ausgenommen sind Behandlungen, die der Vertragsarzt nicht anbietet.
Die verordneten Medikamente erhalten Sie zum normalen Rezepttarif in der Apotheke.
Überweisungen zum Facharzt oder Einweisungen ins Krankenhaus sind natürlich möglich.
Zum Schluss noch ein äußerst positiver Aspekt, der Ihnen bei der Entscheidung mich als Wahlärztin aufzusuchen vielleicht hilft:
Sie bekommen einen individuellen, für Sie maßgeschneiderten Termin und haben dadurch keine langen Wartezeiten. Des weiteren kann ich mir mehr Zeit für ein ausführliches Gespräch nehmen und auf Ihre Bedürfnisse viel besser eingehen.
Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.
Wir bitte um Verständnis, dass wir nicht abgesagte Termine mit einem Ausfallshonorar von € 100,00 verrechnen müssen.
Ihre Frauenärztin Dr. Helene Schaffenrath
(Wahlarzt für ÖGK, SVS-GW, SVB-GKK, SVS-LV, BVAEB-EB, BVAEB-OE
Vertragsarzt für KUF)